Muss die Ausgangs-Rechnung unterschrieben sein?

13. November 2009 at 11:56

Gelegentlich taucht immer mal wieder die Frage von Unternehmern auf – „Muss die Ausgangs-Rechnung unterschrieben sein?“ … Die Frage ist mit einem kurzen „Nein“ zu beantworten.

Sieht man einmal von seltenen Ausnahmen (wie Rechtsanwälten und Steuerberatern) ab, dann müssen Rechnungen nicht unterschrieben werden. Von Skeptiker wird so gar ausdrücklich davor gewarnt, auch nicht aus Höflichkeit dies zu tun.
Im schlimmstenfall kommen zahlungsunwillige Schlitzohren gar auf die Idee einen „Betrag dankend erhalten“-Stempel direkt über die Unterschrift zu setzen.

Möchten Sie eine etwas persönlichere Note einbringen, so können Sie Ihre Rechnung auch in Form Ihres Geschäftsbriefs verfassen. Tipps hierzu:

  • Sprechen Sie Ihren Kunden persönlich an.
  • Bedanken Sie sich kurz für den Auftrag.
  • In die Betreffzeile kommt die Rechnungsnummer.
  • Fügen Sie eine Rechnungstabelle mit den Auftrags-/Bestell-Details ein.
  • Beenden Sie das Schreiben mit einer Grußformel und Unterschrift.
  • Vergessen Sie ihre Kontoverbindung nicht, falls diese nicht sowieso wie üblich in der Fusszeile stehen
Daniel Briegert

Daniel Briegert

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